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Darf ich meinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen? Darf ich diesen im Erdgeschoß stehen lassen, wenn ich im ersten Stock wohne? Darf ich den Kinderwagen anketten?

Ob ein Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden darf, scheint ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern oder Nachbarn zu sein. Dementsprechend gibt es auch schon einige Urteile zu dem Thema, die tendenziell positiv für Eltern sind. Grundsätzlich entschieden die Richter, dass es rechtmäßig ist, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Allerdings müssen Fluchtwege frei bleiben und es dürfen keine gravierenden Behinderungen beim Durchgang entstehen. Ebenso sind Mieter oberer Stockwerke, unter denselben Vorraussetzungen, dazu berechtigt ihren Kinderwagen im Erdgeschoß abzustellen.

Hier einige Verweise zu Artikeln und Rechtsurteilen:

http://www.kostenlose-urteile.de/Vermieterin-muss-Kinderwagen-von-Mietern-im-Treppenhaus-dulden-nicht-aber-von-Besuchern.news10996.htm

http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-kinderwagen-darf-im-treppenhaus-parken-1.562921

http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/kinderwagen-im-treppenhaus-101312

http://www.meinmietrecht.de/Artikel/Kinderwagen-Abstellen-im-Treppenhaus_101

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_2_5.html

Nicht selten wurde wohl darüber gestritten, ob ein Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden darf. Endlich gibt es nun ein Urteil: Ja, Kinderwagen dürfen im Treppenhaus stehen, aber nur . wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellgelegenheit zur Verfügung stellt.

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